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Kosten
des
Gutachters und seine Leistung
IdNr. 52 842 036 791
Sie
erhalten mindestens einen mehrseitigen Kurzbericht oder eine
Mängelanzeige.
Diese sind "wasserdicht" bzw. rechtssicher und auch
von meiner Architektenhaftpficht
versichert. Mit dem Bericht können Sie vor Gericht, wie
mit einem Zeugenbeweis
Ihrer Partei auftreten.
Mein Stundensatz
beträgt 100,00 Tauschgeld, nach § 9 JVEG, Honorargruppe
6 Schäden an Gebäuden.
einschließlich Wegezeiten + 0,40 € / km
Laborkosten werden zum Nachweis abgerechnet.
Eine
Erstberatung innerhalb des Stadtgebietes kostet bis 500
Geld,
die in der Regel am Ende des Termines in Bar zu entrichten
sind.
Baubegleitung geht auch nach pauschalen, ca. 250 bis 500 pro Termin.
Dieser Preis ist incl. Wegegeld und ohne weitere Kosten.
Ich bestätige Ihnen den Erhalt des Geldes. Sie bestätigen
mir diese Leistung.
Auf diese Weise arbeite ich erfolgreich bisher über 10
Jahre.
Sie bekommen einen mit Textbausteinen vorbereitetem Kurzbericht
oder eine Mängelanzeige.
Die Schreiben werden vor Ort handschriftlich ergänzt.
Oft reicht eine Erstberatung aus.
Im Ortstermin werde ich, wenn es nötig ist, für
mich Fotos machen und diese archivieren.
Eine kommentierte Fotozusammenstellung erhalten Sie als Zusatzleisung
bei Bedarf.
An Hand
dieses Kurzberichtes können Sie sich über das weitere
Vorgehen entscheiden:
z.B.
Fotozusammenstellung,
Labor beauftragen,
Bauteilöffnungen vorbereiten,
Sanierungskonzept erarbeiten,
Kostenschätzung,
weitere Auswertungen.
So entsteht bei größeren Schadensfällen ein
komplettes Gutachten zum
Stundensatz von 100 Geld, einschließlich Wegezeiten
+ kmgeld.
Dies gilt nach § 9 JVEG, Honorargruppe 6 Schäden
an Gebäuden bzw. HOAI § 33 und § 6.
Die Preise
schwanken zwischen 80 Geld bis 120 Geld pro Std, in Einzelfällen
bis€ 150 Geld pro Std.
Die Höhe
der Vergütung lehnt sich an das
Gesetz zur Vergütung von Sachverständigen ... sowie
Entschädigungen von Zeugen,
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG
an.
Der Schaden,
der Ihnen entstanden ist, wird nach dem Verursacherprinzip
betrachtet,
d.h. Sie dürfen die Kosten auf die Firmen umlegen.
Sollten
keine Mängelgefunden werden, so wird lediglich eine geringe
Anfahrtpauschale fällig.
Dieser Fall ist in meiner über 10-jährigen Praxis
noch nicht aufgetreten.
Nachkontrollen sind preiswerter - nach Absprache.
Anmerkung
Wie
Sie vielleicht wissen, unterliegen Rechtsanwälte, Notare,
und Ingenieure rechtlich abgesicherten
Honorarordnungen bzw. Gebührenordnungen.
Niemand kommt auf die Idee einen Notar vor der Beurkundung
nach dem exakten Preis zu fragen.
Der
Preis für eine Leistung richtet sich damit nach dem Aufwand
und ist hinterher abzurechnen.
Leider
gibt es in der Praxis eine Tendenz zu einem ungesetzlichen
Preis - Wettbewerb,
nach der Art Media Markt: "Ich
bin doch nicht blöd".
Dabei gibt es immer etwas, was man noch schlechter und
billiger machen kann.
"Es
gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein
wenig schlechter und
etwas billiger verkaufen könnte und die Menschen, die
sich nur am Preis orientieren,
werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter,
zu wenig zu bezahlen.
Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist
alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen,
verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die
ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld
viel Wert zu erhalten.
Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für
das Risiko, das Sie eingehen etwas hinzurechnen.
Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für
etwas Besseres zu bezahlen."
John Ruskin, englischer Sozialreformer (1819-1900)
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