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Bauabnahme
Am Ende eines jeden Bauvorhabens
steht die offizielle Bauabnahme. Die Baufirma übergibt
den Bau an den Bauherren.
Gleichzeitig tritt die Umkehr
der Beweislast ein. Das heißt: sollten nach der
Bauübergabe Mängel festgestellt werden, muss der
Bauherr diese beweisen. Solche Verfahren sind oft langwierig
und kostenintensiv.
Dieses gilt nicht für solche Mängel, die sich der Bauherr im Abnahmeprotokoll vorbehalten hat.
Ich empfehle jedem spätestens
vor der endgültigen Bauabnahme einen Baugutachter
hinzu zu ziehen, um mögliche Mängel rechtzeitig
aufzudecken.
Eine Bauabnahme,
welche der Bauherr allein veranlasst,
bezieht sich oft auf eine optische Prüfung der Gebrauchsfähigkeit
am Abnahmetag.
Die Abnahme für mich als Gutachter beschränkt sich immer auf
eine Mitwirkung an einer technischen Abnahme: Für nicht freigelegte
Bauteile, wie Abdichtungen (Feuchteschutz), Wärmedämmung (Wärmeschutz),
Auflager, Verbindungsmittel (Statik), Schallschutz und nicht
stofflich untersuchte Eigenschaften von Bauteilen oder Baustoffen,
wie Betongüten, Steinsorten oder dergleichen kann deshalb
keine Haftung übernommen werden.
Da Sachverständige über langjährige Berufserfahrungen
verfügen, ist es gängige Praxis am Abnahmetag vermutete
Mängel anzuzeigen. Oftmals müssen Bauteile geöffnet
werden, um die Wärmedämmung bzw. Abdichtungen zu
kontrollieren. Das zerstörende Öffnen ist für
mich erfahrungsgemäß gängige Praxis, auch
wenn das Haus dabei vorerst Schaden nimmt. Bisher kamen dabei
stets verdeckte Baumängel zum Vorschein. Die Schäden,
welche in der späteren Nutzung entstehen würden
- ohne Kontrolle, wären in der Regel immer größer,
als ohne Kontrolle.
Optimale Sicherheit haben sie nur dann, wenn sie bereits während des Bauprozesses einen Baugutachter mit der Überwachung beauftragen. Lesen sie dazu auch die Informationen zum Thema: Bauüberwachung. |
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