Bauabnahme
  Bauberatung Berlin, Potsdam & Brandenburg BAUSACHVERSTÄNDIGER für Gebäudeschäden
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Bauabnahme

Bauabnahme

Am Ende eines jeden Bauvorhabens steht die offizielle Bauabnahme. Die Baufirma übergibt den Bau an den Bauherren.

Gleichzeitig tritt die Umkehr der Beweislast ein. Das heißt: sollten nach der Bauübergabe Mängel festgestellt werden, muss der Bauherr diese beweisen. Solche Verfahren sind oft langwierig und kostenintensiv.

Dieses gilt nicht für solche Mängel, die sich der Bauherr im Abnahmeprotokoll vorbehalten hat.

Ich empfehle jedem spätestens vor der endgültigen Bauabnahme einen Baugutachter hinzu zu ziehen, um mögliche Mängel rechtzeitig aufzudecken.

Eine Bauabnahme, welche der Bauherr allein veranlasst, bezieht sich oft auf eine optische Prüfung der Gebrauchsfähigkeit am Abnahmetag.
Die Abnahme für mich als Gutachter beschränkt sich immer auf eine Mitwirkung an einer technischen Abnahme: Für nicht freigelegte Bauteile, wie Abdichtungen (Feuchteschutz), Wärmedämmung (Wärmeschutz), Auflager, Verbindungsmittel (Statik), Schallschutz und nicht stofflich untersuchte Eigenschaften von Bauteilen oder Baustoffen, wie Betongüten, Steinsorten oder dergleichen kann deshalb keine Haftung übernommen werden.
Da Sachverständige über langjährige Berufserfahrungen verfügen, ist es gängige Praxis am Abnahmetag vermutete Mängel anzuzeigen. Oftmals müssen Bauteile geöffnet werden, um die Wärmedämmung bzw. Abdichtungen zu kontrollieren. Das zerstörende Öffnen ist für mich erfahrungsgemäß gängige Praxis, auch wenn das Haus dabei vorerst Schaden nimmt. Bisher kamen dabei stets verdeckte Baumängel zum Vorschein. Die Schäden, welche in der späteren Nutzung entstehen würden - ohne Kontrolle, wären in der Regel immer größer, als ohne Kontrolle.

Optimale Sicherheit haben sie nur dann, wenn sie bereits während des Bauprozesses einen Baugutachter mit der Überwachung beauftragen. Lesen sie dazu auch die Informationen zum Thema: Bauüberwachung.